0 23 33 - 97 48 92  An der Kirche 5, 58256 Ennepetal

Unsere Leistungen im Überblick

Vom Beantragen möglicher Zulagen über das Prüfen Ihres Steuerbescheids bis zum Einreichen eines Einspruchs – Sie sind als Vereinsmitglied bei uns steuerlich rundum versorgt … und das alles im Rahmen unseres Mitgliedsbeitrags ohne Aufpreis.

individuelle Beratung

Wir ermitteln gemeinsam alle Ihre persönlichen Steuervorteile.

Erstellen der Steuererklärung

Wir machen Ihre Steuererklärung und prüfen den Bescheid.

Abwicklung mit dem Finanzamt

Kein Ärger mit Finanzbeamten mehr, denn wir vertreten Sie.

Steuerlicher Rechtsschutz

Falls nötig klagen wir für Sie vor dem Finanzgericht.

Ihr Rundum-Sorglos-Paket

Alle Leistungen inklusive, ohne Zusatzkosten.

Unsere Leistungen im Detail

  • individuelle und qualifizierte Analyse Ihrer steuerlichen Situation

  • Erstellen Ihrer Einkommensteuererklärung und Ermitteln Ihres voraussichtlichen Steuerergebnisses

  • ganzjährige Steuerberatung innerhalb der gesetzlichen Befugnis

  • Beratung zur Steuerklassenwahl

  • Prüfen von Steuerbescheiden und anderen Bescheiden der Finanzämter und Familienkassen

  • Prüfen von Kindergeldansprüchen und Beantragen von Kindergeld

  • steuerliche Beratung zur Altersvorsorge (Riester- und Rürup-Rente)

  • Beratung zur Besteuerung von Renten, Pensionen und Betriebsrenten (Alterseinkünftegesetz)

  • steuerliche Beratung bei Einnahmen aus Kapitalvermögen, z. B. zum Freistellungsauftrag und zur Abgeltungsteuer

  • Beantragen von Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegeaufwendungen etc.

  • Beantragen von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte

  • Führen von Rechtsbehelfsverfahren bei fehlerhaften Bescheiden

  • Führen von Klagen vor den Finanzgerichten

Wer Mitglied werden kann

Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:

  • Arbeitnehmer

  • Beamte

  • Soldaten

  • freiwillig Wehrdienstleistende

  • Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes

  • Auszubildende

  • Pensionäre/Versorgungsempfänger

  • Rentner

  • Unterhaltsempfänger

Dann dürfen wir Sie auch beraten bei:

  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • Einkünften aus Kapitalvermögen wie z. B. Zins- und Dividendeneinnahmen

  • sonstigen Einkünften, wie z. B. private Veräußerungsgeschäfte von vermietetem Wohneigentum

sofern diese Einnahmen insgesamt 13.000,- Euro bzw. 26.000,- Euro (bei zusammenveranlagten Ehegatten) nicht übersteigen. Generell dürfen keine Gewinne oder umsatzsteuerpflichtigen Umsätze vorliegen.

Weitere Informationen

Sie haben noch Fragen zur Mitgliedschaft? Hier gibt es Antworten auf die häufigsten Fragen.

Sie wollen wissen, welche Unterlagen Sie für die Steuererklärung brauchen? Dann klicken Sie doch auf unsere Steuer-Checkliste.

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